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Fantastische 1-Zimmer-Apprtment ganz in der Nähe der Dünen von Maspalomas und des Strandes von Playa del Inglés.
Auf einer der oberen Etagen des Gebäudes gelegen und nach Südwesten ausgerichtet um die Nachmittagssonne zu genießen.
Es ist aufgeteilt in: großes Doppelzimmer mit geräumigem Einbauschrank, Badezimmer , Küche, Wohnzimmer und Balkon.
Das Apartmentgebäude liegt an der Hauptstraße von Playa del Inglés ... die Avenida de Tirajana. In der Nähe des Cita-Einkaufszentrums, des Yumbo-Einkaufszentrums und des Strandes.
Es ist aufgeteilt in: Doppelzimmer mit Einbauschrank, Badezimmer , Küche, Wohnzimmer und Balkon.
Nutzfläche: 36 m²
Playa del Ingles. Im Süden von Gran Canaria und als einen Teil des Maspalomas Bereich ist Playa del Ingles. Es deckt die gesamte Ostküste von den bekannten Dünen von Maspalomas bis Anfang Strand von San Agustin.
Playa del Ingles ist ungefähr drei Meilen lang und ist mit den Strand von Maspalomas in einem ähnlichen Ausmaß und mit einer Breite von etwa 100 Metern verbunden. Seine feinen, goldenen Sand und ruhigem Wasser mit einen super Wetter hat es zu einem der berühmtesten Strände in Europa gemacht. Besucher aus aller Welt kommen das ganze Jahr über nach Playa del Ingles . Ist zweifellos das emblematische Strand von Gran Canaria durch ihre Schönheit und Einzigartigkeit.
Optimale Bedingungen von Meer und Wind mit der Wassertemperatur, im Bereich zwischen 18 und 22 Grad Celsius im Durchschnitt begünstigen die Praxis aller Arten von Wassersport und generell jede Aktivität im Freien. Das Klima in diesem Gebiet gilt als eines der besten in der Welt aufgeführt und erkannte die Vorteile dieses günstigen Klimas auf die Gesundheit seiner Besucher.
Steuern und Kaufnebenkosten nicht im Preis inbegriffen. Die wichtigsten sind: Grunderwerbsteuer , Notar- und Grundbuchhonorar, Abwicklungsgebühren und Übersetzungen.
Im Durchschnitt kann man hierfür mit ca.10% des verbrieften Kaufwertes rechnen.
Dieses Appartement wurde auf ein für touristische Nutzung klassifiziertes Grundstück errichtet und es muss als touristische Einrichtung betrieben werden und die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Die touristische Einrichtung kann durch die Eigentümergemeinschaft betrieben werden. In jedem Fall müssen die einzelnen Appartements für Urlaubszwecke oder Zweitwohnsitz verwendet werde, und sind nicht als Dauerwohnsitz geeignet